Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Am 14.Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden, dass alle Arbeitgeber künftig dazu verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Über die konkrete Umsetzung und Art des Systems dürfen die EU-Länder eigenständig bestimmen. Dabei sei es erlaubt, auf Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs und „Eigenheiten bestimmter Unternehmen“ einzugehen. So könne zum Beispiel die Größe eines Unternehmens bei der Entscheidung für ein Instrument beachtet werden.
Wer hat geklagt?
Hintergrund des Urteils ist die Klage der spanischen Gewerkschaft CCOO gegen die Deutsche Bank in Spanien. Sie wollte den Arbeitgeber verpflichten, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.
Wie ist die Lage in Deutschland?
Das Urteil zur Arbeitszeiterfassung kann weitreichende Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in Deutschland haben. Nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Im deutschen Arbeitszeitgesetz ist bisher nur vorgeschrieben, dass Überstunden nach den üblichen acht Stunden Regelarbeitszeit dokumentiert werden, beziehungsweise nur in speziellen Branchen oder bei Mini-Jobbern. Zudem fallen auch Außendienstmitarbeiter oder Beschäftigte im Home-Office unter die Auflagen. Die Grenze zwischen Arbeit und Privatsphäre verwischt aktuell durch neue Arbeitsmodelle. Eine korrekte, faire Arbeitszeiterfassung ist grundsätzlich für jeden Arbeitsplatz wünschenswert.
Zeiterfassung als Vorteil verstehen
Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten bietet Arbeitgebern einige Vorteile gegenüber der bislang verwendeten Praxis der Vertrauensarbeitszeit. Zwar geht es bei dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vorwiegend um den Schutz der Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber können die neue Regelung zu ihrem Vorteil nutzen. Viele unbezahlte Überstunden können durch die lückenlose Dokumentation der Arbeits- und Abwesenheitszeiten vermieden werden, da die Auswertung der Produktivzeiten auch Potenziale zur Leistungsoptimierung bietet.
Nicht zuletzt können transparente Auskünfte über Restarbeitszeit, beantragte Urlaube und Resturlaub für eine Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit sorgen.
Integrierte Zeiterfassung mit OOURS
Heutzutage ist eine vollständige Arbeitszeiterfassung der Standardprozess in den großen Unternehmen. Je nach Größe und internen Strukturen sollten sich in Zukunft auch kleinere Firmen auf die Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter einstellen. Die elektronische Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden erleichtert die Unternehmensführung und sollte nicht als bürokratische Last betrachtet werden, denn eine hochwertige Warenwirtschaftssoftware erleichtert die Arbeitszeiterfassung. Auch die Ressourcenplanung wird auf Basis zuverlässiger Arbeitszeitdaten verlässlicher und exakter. Dadurch können Kosten und Zeit im Büroalltag eingespart werden.
OOURS unterstützt Sie bei dieser Aufgabe. Die Business-Software bietet seit jeher eine integrierte Zeiterfassung, die eine einfache, schnelle und unkomplizierte Dokumentation der Arbeitszeiten ermöglicht. Dabei erfassen Sie und Ihre Mitarbeiter An- und Abwesenheit wie Bürozeit, Krankenstand oder Zeitausgleich. Stunden- und Urlaubskonton werden automatisch geführt.
Wenn Sie mehr über das Thema Zeiterfassung in OOURS erfahren möchten, können Sie gern einen Termin mit unseren Mitarbeitern vereinbaren. Wir beraten Sie gern.
Die Pressemitteilung zum Thema finden Sie unter:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf